Interessant!
Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
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Bearer Shares Update
Bearer Shares (Inhaberaktien) – Abgeschafft!
Als interessante Möglichkeit der Anonymisierung war es bisher möglich, eine Limited unter Verwendung von Inhaberaktien (bearer shares oder share warrants) zu gründen. Ein Shareholder (Gesellschafter) war nicht ersichtlich, denn der Gründungsgesellschafter wurde aus den Unterlagen der Limited gelöscht und die Aktien wurden in Inhaberpapiere umgewandelt. Somit war jeweils Gesellschafter der Limited, wer die Inhaberaktie(n) besitzt.
Der Vorteil von Inhaberaktien war die Anonymisierung. Zudem war eine Übertragung jederzeit ohne Formalitäten möglich. Eine Übergabe des Papiers genügt und die Limited hatte einen neuen Gesellschafter.
Diese strikte Form der Anonymisierung ist seit dem 26.05.2015 nicht mehr möglich. Die Bearer Shares wurden abgeschafft, und zwar mit Inkrafttreten des „Small Business, Enterprise and Employment Act 2015“.
Für bestehende Firmen gilt eine Übergangsfrist von 9 Monaten. Aber spätestens am 25.02.2016 müssen alle im Umlauf existierenden Inhaberaktien in registered shares (Namensaktien) umgewandelt werden. Wird diese Frist verpasst, ist die Limited verpflichtet, diese Aktien einzuziehen.