Interessant!
Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
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Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
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Montags - Freitags
von 08:30 - 17:00 Uhr
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Wir, die L4you Limited, sind eine der größten und führenden Gründungsagenturen für englische Limiteds (Ltd) und Mischgesellschaften (Ltd & Co. KG) in Deutschland. Wir gründen und betreuen bereits tausende Unternehmen in Deutschland und der EU. Unsere Mitarbeiter bieten Ihnen in der Berliner Zentrale qualifizierte Entscheidungshilfen* und optimale Begleitung bei der Gründung und Führung einer eigenen Limited (Ltd). Wir firmieren selbst als Limited und sind in das deutsche Handelsregister eingetragen. Selbst als Limited aufzutreten heißt für uns wie selbstverständlich einen Weg aufzuzeigen, von dem wir überzeugt sind.
Eine Limited gründen Sie mit uns ab 185,00 Euro und sichern sich damit kompetenten und individuellen Service*. Wir stehen dafür in engem Kontakt mit renommierten Steuerberatern und Anwälten in England und Deutschland und haben bereits zahlreiche Firmen aller Größenordnungen erfolgreich auf den Weg zur Limited gebracht.
Gerne überzeugen wir Sie in einem persönlichen Gespräch von unseren Qualitäten.
Quicklinks:Vorteile der Limited - Preise und Ablauf - Infos Ltd. &Co. KG - Ltd.-Infos downloaden
(* ausgenommen Rechts- und Steuerberatung gem. RBerG, StBerG.)
Bearer Shares (Inhaberaktien) – Abgeschafft!
Als interessante Möglichkeit der Anonymisierung war es bisher möglich, eine Limited unter Verwendung von Inhaberaktien (bearer shares oder share warrants) zu gründen. Ein Shareholder (Gesellschafter) war nicht ersichtlich, denn der Gründungsgesellschafter wurde aus den Unterlagen der Limited gelöscht und die Aktien wurden in Inhaberpapiere umgewandelt. Somit war jeweils Gesellschafter der Limited, wer die Inhaberaktie(n) besitzt.
Der Vorteil von Inhaberaktien war die Anonymisierung. Zudem war eine Übertragung jederzeit ohne Formalitäten möglich. Eine Übergabe des Papiers genügt und die Limited hatte einen neuen Gesellschafter.
Diese strikte Form der Anonymisierung ist seit dem 26.05.2015 nicht mehr möglich. Die Bearer Shares wurden abgeschafft, und zwar mit Inkrafttreten des „Small Business, Enterprise and Employment Act 2015“.
Für bestehende Firmen gilt eine Übergangsfrist von 9 Monaten. Aber spätestens am 25.02.2016 müssen alle im Umlauf existierenden Inhaberaktien in registered shares (Namensaktien) umgewandelt werden. Wird diese Frist verpasst, ist die Limited verpflichtet, diese Aktien einzuziehen.