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Die Limited in Deutschland
Die genaue Anzahl lässt sich leider nicht ermitteln, da einige Limiteds nicht in das deutsche Handelsregister als selbständige Zweigniederlassung eintragen sind, für eine Komplementärin in einer deutschen KG eine Befreiung von diesen Bestimmungen vorliegt oder keine Gewerbeanmeldung für die in Deutschland tätige Gesellschaft vorgenommen wird.
Auch bei den Zahlen für deutsche GmbHs gibt es unterschiedliche Quellen, deren Ergebnisse weit auseinander liegen. So existierten zum 1.1.2006 insgesamt 995.940 GmbHs laut den Geschäftsübersichten der Amtsgerichte in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In der Stastik sind aber Firmen, die in mehreren Städten Filialen unterhalten, mehrfach genannt, obwohl es nur eine einzelne Gesellschaft mit mehreren Betriebsstätten ist.
Das statistische Bundesamt weisst für den gleichen Stichtag nur 452.688 Gesellschaften mit beschränkter Haftung aus, erfasst hierbei aber auch nur Firmen, deren Jahresumsatz 17.500,- EUR übersteigt. Auch Firmen, die einer umsatzsteuerlichen Organschaft angehören, werden hierbei nicht erfasst.
Ermittlung der Limited-Anzahl in Deutschland
Um nun aber die Anzahl englischer Limiteds in Deutschland zu ermitteln eignen sich die obigen Methoden nur bedingt. Eine Analyse aus Februar 2007 bei den 187 deutschen Handelsregistern ergab, dass es 14.835 eingetragene Zweigniederlassungen englischer Limiteds in Deutschland gibt. Zusätzlich wurden im Zeitraum November 2002 bis Oktober 2006 insgesamt 2.853 Kommanditgesellschaften im Bundesanzeiger veröffentlicht, die eine Ltd als Komplementärin ausweisen (Ltd & Co. KG). Aber diese Zahlen können nur eine Teilmenge der tatsächlich in Deutschland tätigen Limiteds darstellen.
Als weitere Quelle kann die Anzahl der Gewerbeanmeldungen des statistischen Bundesamtes herangezogen werden, die jedoch erst seit dem 01.10.2005 die Neueintragungen von Limiteds in Deutschland erfasst. Zuvor wurden eingetragene Limiteds unter dem Punkt sonstige Rechtsformen innerhalb der Statistik subsumiert. Für den Zeitraum 01.01.2005 bis 31.10.2006 wurden insgesamt 12.412 neue Limiteds als Gewerbe angemeldet.
Auch für englische Limiteds, die in Deutschland eine Niederlassung betreiben, besteht die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. Es gibt bis dato aber keine flächendeckende Erhebung zur Mitgliedszahl englischer Limiteds in den örtlichen IHKs.
Letztendlich bleibt noch das vom Companies House in Cardiff geführte Register. Allerdings wird dort nur die Adresse des registered office gelistet, welches sich in England befinden muss. Um trotzdem eine ungefähre Anzahl der Limiteds mit Sitz in Deutschland zu errechnen, kann über die registered office-Anschriften ein entsprechender Wert ermittelt werden.
Um die häufigsten Anschriften des registered office zu ermitteln, wurde insgesamt 500 Limiteds mit deutschen Namen in der Firmenbezeichnung untersucht und anhand deren Adressen die entsprechenden registered office ermittelt. Dies ist möglich, da der Großteil der Limited-Gründer die Hilfe einer Gründungsagentur wie der L4you in Anspruch nimmt.
Mit den so ermittelten Daten der Anschriften kann nun die Anzahl der angemeldeten Limiteds an diesen Adressen ermittelt werden. Allerdings ist auch diese Methode nur eine Hochrechnung, da hierbei nicht alle Limiteds mit Sitz in Deutschland berücksichtigt werden und auch Gesellschaften mit Sitz in anderen europäischen Ländern eingeschlossen werden können. Den so ermittelten ca. 46.000 Limiteds stehen bis zum Stichtag 5.400 Auflösungen gegenüber, so dass von ungefähr 40.000 aktiven Limiteds in Deutschland ausgegangen wird.
Fazit:
Eine genaue Betrachtung der Anzahl an Gesellschaften nach englischem Recht mit Sitz in Deutschland ist aufgrund der fehlenden Quellen und Statistiken nicht möglich. Lediglich Hochrechnungen bestätigen die Beliebtheit der Limited in Deutschland als Alternative zur GmbH.
Die große Lücke zwischen den im Handelsregister und Gewerberegister eingetragenen Gesellschaften und der über die Hochrechnung ermittelten Zahl der in Deutschland tätigen Ltds zeigt, dass es wichtig ist, einen zuverlässigen Partner wie die L4you Ltd zu haben, der sich um die korrekte Eintragung kümmert. Nur so kommen Gründer in den Genuss der Haftungsbeschränkung der englischen Limited und vermeiden Risiken, die sich aus den Verstößen gegen deutsche und englische Gesetze ergeben (weitere Informationen hierzu auch im Service Bereich/Urteile)





