Interessant!
Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
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wir sind für Sie erreichbar:
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Special II
Paket "Start Again"
inklusive Bankkonto
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für 850 EUR
(zzgl. 19% Mwst.)
Umwandlung einer Limited
Die cross board mergers regulations (CMBR) 2007 sind am 15.12.2007 in
England in Kraft getreten. Dies war das letzte fehlende Puzzlestück für
die grenzüberschreitende Verschmelzung/ Umwandlung einer Ltd in eine
GmbH oder AG.
Die CBMR nach englischem Recht sowie die Enführung
der §122a bis 122 UmwG nach deutschem Recht sind ein Resultat der
Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/56/EG vom 26.10.2005, welche die
grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach dem
innerstaatlichen Gesellschaftsrecht ermöglichen soll.
Oft wurde
die Limited gern als Einbahnstraße bezeichnet, da eine
grenzüberschreitende Umwandlung grundsätzlich nicht möglich war. Mit
der Umsetzung der EU-Richtlinie gibt es nun genaue Regelungen zur
Umwandlung und Verschmelzung einer Limited in eine GmbH oder AG.
Bei
der Verschmelzung sind durch das Gesetz vorgegebene Schritte wie die
Erstellung eines Verschmelzungsplanes, Verschmelzungsberichtes, Prüfung
der Verschmelzung durch einen sachverständigen Prüfer und vieles mehr
zu beachten.
Auf Grund der umfangreichen rechtlichen
Anforderungen sollten Sie sich hier an einen Fachmann der Rechts- sowie
Steuerberatung wenden.
Wir empfehlen:
Rechtsanwalt & Steuerberater
Stephan Boris Erbe
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10625 Berlin
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