Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
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Niederlassungspaket "All you need"
für 600 EUR exkl. Mwst.
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Limited gründen mit Limited4you
L4You Ltd. zählt zu den führenden deutschen Gründungsagenturen für
englische Limiteds (Ltd.), Neugründungen von Limited & Co. KG's sowie Ltd. & Co. KG Vorratsgesellschaften. Seit 2003 gründen wir für unsere meist deutschsprachigen Kunden
englische Limiteds und betreuen mittlerweile erfolgreich über 5000 in
Deutschland und Österreich angesiedelte Limiteds.
11 Mitarbeiter bieten in der Braunschweiger Zentrale seit 4
Jahren auf diesem noch jungen Markt qualifizierte Entscheidungshilfen
und optimale Begleitung bei Gründung und Führung Ihrer eigenen Limited
(Ltd.) an. Wir firmieren selbst als Limited und sind ins deutsche
Handelsregister eingetragen.
Limited gründen heißt für uns einen Weg aufzuzeigen, von dem wir überzeugt sind. Bei uns ist die Limited kein Allheilmittel, aber sicherlich die interessanteste Alternative zur deutschen GmbH.
Eine Limited gründen Sie mit uns ab 185,00 Euro oder im "All
You Need Paket" für nur 600,00 EUR und sichern sich damit kompetenten
und individuellen Service, z.B. unter der Freecall-Nummer 0800
16565170. Der Service nach sowie vor der Gründung sollte immer im
Vordergrund stehen.
Quicklinks:
Vorteile der Limited - Preise und Ablauf - Infos Ltd. &Co. KG - Ltd.-Infos downloaden
Umwandlung einer Limited
Die cross board mergers regulations (CMBR) 2007 sind am 15.12.2007 in
England in Kraft getreten. Dies war das letzte fehlende Puzzlestück für
die grenzüberschreitende Verschmelzung/ Umwandlung einer Ltd in eine
GmbH oder AG.
Die CBMR nach englischem Recht sowie die Enführung
der §122a bis 122 UmwG nach deutschem Recht sind ein Resultat der
Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/56/EG vom 26.10.2005, welche die
grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach dem
innerstaatlichen Gesellschaftsrecht ermöglichen soll.
Oft wurde
die Limited gern als Einbahnstraße bezeichnet, da eine
grenzüberschreitende Umwandlung grundsätzlich nicht möglich war. Mit
der Umsetzung der EU-Richtlinie gibt es nun genaue Regelungen zur
Umwandlung und Verschmelzung einer Limited in eine GmbH oder AG.
Bei
der Verschmelzung sind durch das Gesetz vorgegebene Schritte wie die
Erstellung eines Verschmelzungsplanes, Verschmelzungsberichtes, Prüfung
der Verschmelzung durch einen sachverständigen Prüfer und vieles mehr
zu beachten.
Auf Grund der umfangreichen rechtlichen
Anforderungen sollten Sie sich hier an einen Fachmann der Rechts- sowie
Steuerberatung wenden.
Wir empfehlen:
Rechtsanwalt & Steuerberater
Stephan Boris Erbe
Uhlandstrasse 173/174
10719 Berlin
Telefon +49 (0) 30/ 22 19 13 60
Telefax +49 (0) 30/ 22 19 13 69
E-mail: kontakt@steuerberater-erbe.de
WWW: http://www.steuerberater-erbe.de









