Interessant!
Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
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Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
wir sind für Sie erreichbar:
Montags - Freitags
von 08:30 - 17:00 Uhr
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Wir, die L4you Limited, sind eine der größten und führenden Gründungsagenturen für englische Limiteds (Ltd) und Mischgesellschaften (Ltd & Co. KG) in Deutschland. Wir gründen und betreuen bereits tausende Unternehmen in Deutschland und der EU. Unsere Mitarbeiter bieten Ihnen in der Berliner Zentrale qualifizierte Entscheidungshilfen* und optimale Begleitung bei der Gründung und Führung einer eigenen Limited (Ltd). Wir firmieren selbst als Limited und sind in das deutsche Handelsregister eingetragen. Selbst als Limited aufzutreten heißt für uns wie selbstverständlich einen Weg aufzuzeigen, von dem wir überzeugt sind.
Eine Limited gründen Sie mit uns ab 185,00 Euro und sichern sich damit kompetenten und individuellen Service*. Wir stehen dafür in engem Kontakt mit renommierten Steuerberatern und Anwälten in England und Deutschland und haben bereits zahlreiche Firmen aller Größenordnungen erfolgreich auf den Weg zur Limited gebracht.
Gerne überzeugen wir Sie in einem persönlichen Gespräch von unseren Qualitäten.
Quicklinks:Vorteile der Limited - Preise und Ablauf - Infos Ltd. &Co. KG - Ltd.-Infos downloaden
(* ausgenommen Rechts- und Steuerberatung gem. RBerG, StBerG.)
Die cross board mergers regulations (CMBR) 2007 sind am 15.12.2007 in
England in Kraft getreten. Dies war das letzte fehlende Puzzlestück für
die grenzüberschreitende Verschmelzung/ Umwandlung einer Ltd in eine
GmbH oder AG.
Die CBMR nach englischem Recht sowie die Enführung
der §122a bis 122 UmwG nach deutschem Recht sind ein Resultat der
Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/56/EG vom 26.10.2005, welche die
grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach dem
innerstaatlichen Gesellschaftsrecht ermöglichen soll.
Oft wurde
die Limited gern als Einbahnstraße bezeichnet, da eine
grenzüberschreitende Umwandlung grundsätzlich nicht möglich war. Mit
der Umsetzung der EU-Richtlinie gibt es nun genaue Regelungen zur
Umwandlung und Verschmelzung einer Limited in eine GmbH oder AG.
Bei
der Verschmelzung sind durch das Gesetz vorgegebene Schritte wie die
Erstellung eines Verschmelzungsplanes, Verschmelzungsberichtes, Prüfung
der Verschmelzung durch einen sachverständigen Prüfer und vieles mehr
zu beachten.
Auf Grund der umfangreichen rechtlichen
Anforderungen sollten Sie sich hier an einen Fachmann der Rechts- sowie
Steuerberatung wenden.
Wir empfehlen:
Rechtsanwalt & Steuerberater
Stephan Boris Erbe
Leibnizstraße 22
10625 Berlin
Telefon +49 (0) 30/ 22 19 13 60
Telefax +49 (0) 30/ 22 19 13 69
E-Mail: [email protected]
Web: www.steuerberater-erbe.de