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Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
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wir sind für Sie erreichbar:
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Die Gewerbeanmeldung
Sie müssen, sofern Sie mit Ihrer Limited in Deutschland
eine Betriebstätte betreiben, auch ein Gewerbe anmelden. Diese
Gewerbeanmeldung können Sie bei Ihrem zuständigen städtischen
Ordnungsamt für Gewerbeangelegenheiten tätigen.
Natürlich können sie auch weitere selbständige oder unselbstständige Zweigstellen für Ihre Limited in Deutschland eröffnen, und müssen auch diese jeweils separat anmelden.
Die Anmeldung des Gewerbes hat durch den Geschäftsführer (director) der Gesellschaft zu erfolgen.
Wo ist der Unterschied zwischen einer selbständigen und einer unselbständigen Zweigniederlassung?
Eine
selbstständige Zweigniederlassung ist gekennzeichnet durch eine gewisse
Selbstständigkeit gegenüber der Hauptunternehmung. Diese Selbstständigkeit
drückt sich wie folgt aus:
- eigene Leitung
Es gibt einen Niederlassungsleiter, der die Zweigniederlassung selbständig im Geschäftsverkehr vertritt - eigene Kapitalausstattung
Die Zweigstelle verfügt über eigenes Betriebskapital. Eine Mindestsumme ist jedoch nicht festgelegt. - eigenständige Buchführung und Bilanzierung
Die Zweigniederlassung bleibt jedoch, trotz ihrer Eigenständigkeit, Teil des Hauptunternehmens und stellt keine eigene juristische Person dar. Ihre innere Verfassung und ihre geschäftlichen Beziehungen beruhen auf der rechtlichen Grundlage der Hauptunternehmung. Handelt es sich bei der Hauptunternehmung um ein ausländisches Unternehmen, gilt für die Geschäftsbeziehungen der in Deutschland ansässigen Zweigniederlassung aber dennoch das deutsche Recht.
Eine selbstständige Zweigniederlassung muss in das Handelsregister des Amtsgerichts, in dessen Bezirk sie ansässig ist, eingetragen werden.
In der Firma (= Unternehmensname) der
Zweigniederlassung muss die exakte Bezeichnung der Hauptunternehmung
inklusive Rechtsformzusatz unverändert enthalten sein. Ein Zusatz, etwa
*Niederlassung Deutschland* ist erlaubt.
Eine selbstständige
Zweigniederlassung muss ihre Tätigkeit ferner bei der
Gewerbeanmeldestelle des Ortes, an dem sie ihren Sitz hat, anmelden.
Betriebsstätte (unselbständige Zweigniederlassung)
Eine
Betriebsstätte weist keinerlei Eigenständigkeit von der
Hauptunternehmung auf. Sie hat keine eigene Kapitalausstattung, tritt
nicht selbstständig im Geschäftsverkehr auf und hat keine eigene
Buchführung. Sie ist lediglich räumlich, aber in keiner Weise
organisatorisch von der Hauptunternehmung getrennt.
Eine
Betriebsstätte wird nicht in das Handelsregister eingetragen, sie muss
lediglich bei der Gewerbeanmeldestelle, in deren Bezirk sie angesiedelt
ist, angemeldet werden.
Logisch erscheint deswegen, dass Sie
keine unselbstständige Zweigstelle eröffnen können bzw. sollten, denn
sicherlich haben Sie eine eigene Leitung und eine eigene Buchführung
innerhalb Ihrer Niederlassung in Deutschland. Da auch nur eine
selbstständige Niederlassung ins deutsche Handelsregister eingetragen
wird, können Sie davon ausgehen, dass auch nur diese im schlimmsten
Falle haftungsbeschränkt sein wird.
Konkret: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Da wir Ihnen auch bei der Gewerbeanmeldung behilflich sein möchten, können Sie nun hier eine Mustergewerbeanmeldung für einer selbständige Zweigniederlassung downloaden.
Wenn Sie dann Ihre Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt einreichen wollen, sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Gesellschaftsvertrag
- Übersetzung des Gesellschaftsvertrages von einem staatlich vereidigten Übersetzer
- Handelsregisterauszug Ihrer Limited aus Deutschland (HR B-Auszug)
- Personalausweis des director