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Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
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Die Gewerbeanmeldung
Sie müssen, sofern Sie mit Ihrer Limited in Deutschland
eine Betriebstätte betreiben, auch ein Gewerbe anmelden. Diese
Gewerbeanmeldung können Sie bei Ihrem zuständigen städtischen
Ordnungsamt für Gewerbeangelegenheiten tätigen.
Das Unwissen einiger Sachbearbeiter beruht auf einer alten Vorschrift, nach der Betriebsgründungen nach ausländischem Recht nicht genehmigungsfähig waren. Diese Gesetzeslage hat sich in Bezug auf die Gewerbeanmeldung aber längst geändert, und wurde vom BGH auch offiziell dokumentiert.
Natürlich
können sie auch eine selbständige oder aber unselbständige Zweigstelle
für Ihre Limited in Deutschland eröffnen und natürlich müssen Sie diese
auch anmelden.
Die Anmeldung des Gewerbes hat durch den Geschäftsführer (director) der Gesellschaft zu erfolgen.
Wo ist der Unterschied zwischen einer selbständigen und einer unselbständigen Zweigniederlassung?
Eine
selbständige Zweigniederlassung ist gekennzeichnet durch eine gewisse
Selbständigkeit gegenüber der Hauptunternehmung. Diese Selbständigkeit
drückt sich wie folgt aus:
- eigene Leitung
Es gibt einen Niederlassungsleiter, der die Zweigniederlassung selbständig im Geschäftsverkehr vertritt - eigene Kapitalausstattung
Die Zweigstelle verfügt über eigenes Betriebskapital. Eine Mindestsumme ist jedoch nicht festgelegt. - eigenständige Buchführung und Bilanzierung
Die Zweigniederlassung bleibt jedoch, trotz ihrer Eigenständigkeit, Teil des Hauptunternehmens und stellt keine eigene juristische Person dar. Ihre innere Verfassung und ihre geschäftlichen Beziehungen beruhen auf der rechtlichen Grundlage der Hauptunternehmung. Handelt es sich bei der Hauptunternehmung um ein ausländisches Unternehmen, gilt für die Geschäftsbeziehungen der in Deutschland ansässigen Zweigniederlassung das deutsche Recht.
Eine selbständige Zweigniederlassung muss in das Handelsregister des Amtsgerichts, in dessen Bezirk sie ansässig ist, eingetragen werden.
In der Firma (= Unternehmensname) der
Zweigniederlassung muss die exakte Bezeichnung der Hauptunternehmung
inklusive Rechtsformzusatz unverändert enthalten sein. Ein Zusatz, etwa
*Niederlassung Braunschweig* ist erlaubt.
Eine selbständige
Zweigniederlassung muss ihre Tätigkeit ferner bei der
Gewerbeanmeldestelle des Ortes, an dem sie ihren Sitz hat, anmelden.
Betriebsstätte (unselbständige Zweigniederlassung)
Eine
Betriebsstätte weist keinerlei Eigenständigkeit von der
Hauptunternehmung auf. Sie hat keine eigene Kapitalausstattung, tritt
nicht selbständig im Geschäftsverkehr auf, hat keine eigene
Buchführung. Sie ist lediglich räumlich, aber in keiner Weise
organisatorisch von der Hauptunternehmung getrennt.
Eine
Betriebsstätte wird nicht in das Handelsregister eingetragen, sie muss
lediglich bei der Gewerbeanmeldestelle, in deren Bezirk sie angesiedelt
ist, angemeldet werden.
Logisch erscheint deswegen, dass Sie
keine unselbständige Zweigstelle eröffnen können bzw. sollten, denn
sicherlich haben Sie eine eigene Leitung und eine eigene Buchführung
innerhalb Ihrer Niederlassung in Deutschland. Da auch nur eine
selbständige Niederlassung ins deutsche Handelsregister eingetragen
wird, können Sie davon ausgehen, dass auch nur diese im schlimmsten
Falle haftungsbeschränkt sein wird.
Konkret: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Da wir Ihnen auch bei der Gewerbeanmeldung behilflich sein möchten, können Sie nun hier eine Mustergewerbeanmeldung für einer selbständige Zweigniederlassung downloaden.
Wenn Sie dann Ihre Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt einreichen wollen, sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Gesellschaftsvertrag in öffentlich beglaubigter Form
- Übersetzung des Gesellschaftsvertrages von einem staatlich vereidigten Übersetzer
- Handelsregisterauszug Ihrer Limited aus Deutschland (HRB-Auszug)
- Personalausweis des director





