Interessant!
Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
Öffnungszeiten
wir sind für Sie erreichbar:
Montags - Freitags
von 08:30 - 17:00 Uhr
Special II
Paket "Start Again"
inklusive Bankkonto
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für 850 EUR
(zzgl. 19% Mwst.)
Die Handelsregistereintragung
Die Limited entsteht juristisch gesehen durch die Eintragung der Gesellschaft in das englische Handelsregister (Companies House). Um eine Eintragung ins deutsche Handelsregister kommen Sie allerdings nicht herum.
Sobald Sie eine selbständige Zweigstelle mit Ihrer Limited in Deutschland betreiben, sind Sie verpflichtet diese auch in das deutsche Register für Kapitalgesellschaften (HRB) einzutragen. Diese Eintragungsverpflichtung ergiebt sich aus dem deutschen HGB (Handelsgesetzbuch).
Ohne Handelsregistereintragung ist es auch nur erschwert möglich ein Konto für die Limited zu eröffnen oder gar eine Gewerbeanmeldung bzw. Steuernummer für Ihre Limited zu beantragen.
Leider stößt der Limitedgründer oft auf Probleme bei der Anmeldung: Deutsche Notare und Amtsgerichte verfügen leider nicht flächendeckend über das Knowhow und die Bereitschaft, um die Limited-Handelsregistereintragung kompetent zu begleiten. Wir empfehlen daher immer einen Notar aus unserem Partnernetzwerk für die Eintragung Ihrer Zweigniederlassung zu wählen. Diese haben schon eine vielzahl von Limitedeintragungen erfolgreich begleitet. Selbstverständlich erhalten Sie von uns genau die Unterlagen, die Sie in der Regel für die Eintragung in das deutsche Handelsregister benötigen.
Unsere Packliste für den Notar:
- Gesellschaftsvertrag in englisch - bitte von den Gesellschaftern unterschreiben lassen
- beglaubigte dt. Übersetzung des Gesellschaftervertrages
- Handelsregisterauszug (current appointment report) inkl. Notarbescheinigung oder - falls vorhanden "certificate of good standing" inkl. Apostille und beglaubigter Übersetzung.
- Übersetzung des Handelsregisterauszuges von einem staatlich vereidigten Übersetzer
- Gesellschafterbeschluss zur Berufung des director - bitte von den Gesellschaftern unterschreiben lassen
- secretary-Bescheinigung
Die Eintragung der Niederlassung ins HRB (Handelsregister B (für Kapitalgesellschaften)) kann erfahrungsgemäß 3-8 Wochen dauern. Längere Wartezeiten durch das Gericht können teilweise entstehen. Hierüber haben wir leider keinerlei Einfluss. Sie können aber trotzdem schon mit Ihrer Limited arbeiten und genießen durch die Eintragung in das Handelsregister in Cardiff auch schon die beschränkte Haftung.
Bitte beachten Sie zudem, dass es in Einzelfällen zur Anforderung weiterer Dokumente durch die eintragenden Gerichte in Deutschland kommen kann. Nach herrschender Meinung sowie auch unserer Meinung sind diese Unterlagen oft nicht notwendig. Dennoch muss man den Zeit- und Geldaufwand immer im Verhältnis zu einem langwierigem Beschwerdeverfahren sehen. Daher besorgen wir Ihnen die angeforderten zusätzlichen Dokumente gerne zu fairen Preisen.
Falls Sie vielleicht doch noch mal einen Blick in das Handelsgesetzbuch (HGB) werfen wollen, finden Sie hier eine downloadbare Version.