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Die Basics

director

Der director ist vergleichbar mit dem deutschen Geschäftsführer einer GmbH. Meist rückt der Gründer in die Position dieses Organes der Limited. Der director (oder auf Wunsch auch mehrere directors) führt die Geschäfte.

secretary

Es handelt sich hier um ein für deutsche Verhältnisse fremdes Organ. In England gilt er als schriftführendes Organ der Gesellschaft. Er ist der Ansprechpartner für die englischen Behörden und für die Gesellschaftsregister. Der secretary ist für die verwaltenden Aufgaben bei einer Limited installiert worden. Er soll dem director im Kontakt mit den englischen Behörden den Rücken freihalten. Der secretary hat dabei keinerlei Rechte an oder in der Limited.

Bei Bedarf füllen wir für Sie die Position des secretary aus und übernehmen auf Wunsch auch dessen verwaltende Aufgaben. Wir empfehlen dies gerade bei Neu- bzw. Erstgründung einer Limited.


shareholder


Schließlich braucht Ihre Limited noch einen oder mehrere shareholder (Gesellschafter, eigentlich eher Aktionär, da die Limited auf Aktien basiert). Director und shareholder können dieselbe Person sein (ähnlich wie in der GmbH der geschäftsführende Gesellschafter).


Das registered office


Nachdem director und company secretary eingesetzt sind, kümmern wir uns um Ihr registered office, das offizielle Dokumente empfängt und seinen Sitz in England bzw. Wales haben muss. Dieser Sitz ist Ihre neue Adresse und muss im Briefkopf geführt werden. Sie als director sind jetzt für Buchhaltung, Steuerklärung und natürlich für das operative Geschäft verantwortlich.


Das Geschäftsjahr

Wurde die Gesellschaft im Mai 2007 gegründet, dann endet das Geschäftsjahr zum 31.05.2008. Die Handelsbilanz muss dann spätestens 10 Monate nach Ende des ersten  Geschäftsjahres vorgelegt werden. Beim Annual Return (Handelsregisterkontrollbrief) wird lediglich geprüft, ob die Strukturen (director/ secretary/ shareholder/ reg. office) noch korrekt sind. Dies hat einmal jährlich zu erfolgen und wird an das englische Handelsregister geschickt.