Interessant!
Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
Öffnungszeiten
wir sind für Sie erreichbar:
Montags - Freitags
von 08:30 - 17:00 Uhr
Special II
Paket "Start Again"
inklusive Bankkonto
SPAREN IM PAKET
für 850 EUR
(zzgl. 19% Mwst.)
Die Limited im Ausland
Sie leben als Deutscher im EU-Ausland? Sie möchten dort arbeiten und/ oder eine Geschäftsidee realisieren, aber scheuen die oft immensen Ausgaben und Aufwände zur Firmengründung?
Mit einer in England gegründeten Ltd
können Sie in jedem Land der EU unternehmerisch tätig sein, ohne sich
der jeweiligen inländischen Gesellschaftsform bedienen zu müssen.
Das heisst: Sie können z.B. in Slowenien als Heilpraktiker arbeiten, ohne in Slowenien eine inländische Gesellschaftsform zu gründen. Natürlich werden die slowenischen Finanzbehörden fällige Steuern berechnen, aber der slowenische Staat kann nicht von Ihnen verlangen, eine inländische Gesellschaftsform zu gründen. Sie können einfach eine Limited in Slowenien als Niederlassung anmelden.
Vielleicht sprechen auch gewisse Gründungsvorraussetzungen in dem
Land Ihrer Wahl für die Gründung einer Zweigniederlassung der Limited.
Hier eine Liste der 27 EU-Mitgliedsstaaten:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
- Vereinigtes Königreich