Auch in der Vergangenheit waren Kapitalgesellschaften verpflichtet die
Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Es war aber
bisher geduldete Praxis dies einfach nicht zu tun.
Seit der
Einführung des elektronischen Handelsregisters sowie der Umsetzung von
EU-Richtlinien hat der Gesetzgeber die Vorgaben hierfür nun stark
verschärft. Kommen die Gesellschaften ihrer Verpflichtung nicht nach,
erfolgt automatisch die kostenpflichtige Androhung eines
Ordnungsgeldverfahrens.
Die Ordnungsgelder beginnen ab 2.500 EUR
und steigen bis zu 25.000 EUR. Die Ordnungsgelder werden vom
Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben.
Für eine in Deutschland tätige Limited ist der in England eingereichte Abschluss einzureichen. Viele unserer Kunden haben diesen bei unserem Partner fertigen lassen.
Limited4you
bietet Ihnen den fristgerechten Service zur Einreichung Ihres
Abschlusses beim Bundesanzeiger als erweiterten Service an.
Hierzu
senden Sie uns bitte Ihre Bilanz per Post oder per Email als PDF oder
Excel Tabelle zu. Gegen eine Gebühr in Höhe von 60 EUR zzgl. MwSt.
werden wir Ihren Jahresabschluss in die gültige Form bringen und beim
Bundesanzeiger einreichen.
Die Veröffentlichungsgebühren werden Ihnen separat vom Bundesanzeiger in Rechnung gestellt.