Veröffentlichung der Jahresabschlüsse

handelsregister.jpgAuch in der Vergangenheit waren Kapitalgesellschaften verpflichtet die Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Es war aber bisher geduldete Praxis dies einfach nicht zu tun.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters sowie der Umsetzung von EU-Richtlinien hat der Gesetzgeber die Vorgaben hierfür nun stark verschärft. Kommen die Gesellschaften ihrer Verpflichtung nicht nach, erfolgt automatisch die kostenpflichtige Androhung eines Ordnungsgeldverfahrens.

Die Ordnungsgelder beginnen ab 2.500 EUR und steigen bis zu 25.000 EUR. Die Ordnungsgelder werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben.

Für eine in Deutschland tätige Limited ist der in England eingereichte Abschluss einzureichen. Viele unserer Kunden haben diesen bei unserem Partner fertigen lassen.

Limited4you bietet Ihnen den fristgerechten Service zur Einreichung Ihres Abschlusses beim Bundesanzeiger als erweiterten Service an.

Hierzu senden Sie uns bitte Ihre Bilanz per Post oder per Email als PDF oder Excel Tabelle zu. Gegen eine Gebühr in Höhe von 60 EUR zzgl. MwSt. werden wir Ihren Jahresabschluss in die gültige Form bringen und beim Bundesanzeiger einreichen.
Die Veröffentlichungsgebühren werden Ihnen separat vom Bundesanzeiger in Rechnung gestellt.