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Das Oberlandesgericht Thüringen fällte eine interessante Entscheidung, die es deutschen Bürokraten deutlich erschwert, Äpfel und Birnen zusammen zu zählen.

Demnach ist die Niederlassungsfreiheit einer deutschen Ltd.-Zweigstelle nicht unabhängig davon zu bewerten, ob die real existente Hauptniederlassung einen auch nur ähnlichen Betriebszweck erfüllt. Dies ist, so die Thüringer, nämlich völlig unmaßgeblich.

  Den Volltext des Urteils finden Sie hier