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Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
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Handelsregistereintrag nicht zwingend nötig
Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einer vom LG Hagen zugelassenen
Revisionsentscheidung festgelegt, dass eine deutsche Niederlassung
nicht im Handelsregister eingetragen sein muss, um die Haftung des
Betreibers beschränken zu können.
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass eine Ltd. mit Hauptsitz in England auch in Deutschland haftungsbeschränkt wirken kann, wenn die Niederlassung nicht ins deutsche Handelsregister eingetragen ist. Es ging um eine revisionsrechtliche Prüfung von Entscheidungen des Amtsgerichtes Schwelm und des Landgerichtes Hagen - beide Gerichte hatten die Sitztheorieangeführt und daher den Haftungsrahmen des in Deutschland aktiven Limited-Besitzers nicht beschränkt. Die Gesellschaft sei in Deutschland nicht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ins Handelsregister eingetragen, daher hafte der Kläger zu 100 Prozent, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde abgelehnt.
Mit Blick z.B. auf die Entscheidung Überseering hatten die Hagener LG-Richter allerdings eine Revisonsmöglichkeit offen gehalten, die der Kläger jetzt in Karlsruhe erfolgreich nutzte. Der oberste deutsche Gerichtshof entschied zu seinen Gunsten und erklärte die vorangegenagen Urteile für unwirksam. Nach geltendemdem europäischen Recht sei die Rechtsform der Gesellschaft maßgeblich, unter deren Dach sich die deutsche Niederlassung gegründet habe - unabhängig davon, ob sich die deutsche Niederlassung ins Handeslsregister habe eintragen lassen oder nicht.
Trotz dieses Urteils empfiehlt L4You allen Limited-Interessierten, die Eintragung ins deutsche Handelsregister vorzunehmen. Letztendlich sind Sie ohnehin verpflichtet eine Niederlassung ins Handelsregister einzutragen, sobald eine eigene organisatorische Selbständigkeit gegenüber der Hauptverwalung vorliegt.
Und selbst wenn der Eintrag nicht unbedingt zwingend erscheint, ist es ratsam, ihn vorzunehmen - schon allein um Problemen oder langen Bearbeitungszeiten zum Beispiel bei Gewerbeämtern, Finanzämtern, Banken etc. aus dem Weg zu gehen.