Interessant!
Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
Öffnungszeiten
wir sind für Sie erreichbar:
Montags - Freitags
von 08:30 - 17:00 Uhr
Special II
Paket "Start Again"
inklusive Bankkonto
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für 850 EUR
(zzgl. 19% Mwst.)
HR Eintrag der Ltd. versagt
Gegen den Director der Ltd liegt ein Gewerbeverbot nach §6 Abs. 2 Satz 4 GmbHG in Deutschland vor. Die Ablehnung der Eintragung in das deutsche Handelsregister wurde damit begründet, dass der eingetragene Director auch als Geschäftsführer der Zweigniederlassung eingetragen werden soll. Hinsichtlich der Zweigniederlassung mangelt es aber bereits an einer wirksamen Geschäftsführerbestellung, da die zwingenden Ausschlussgründe des Gewerbeverbotes eine solche Bestellung verhindern.
Laut dem Bundesgerichtshof ist in diesem Fall eine Umgehung der deutschen Rechtsbarkeit gegeben, da mit der Gründung einer ausländischen Gesellschaft und der Eintragung einer Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister bewusst das Gewerbeverbot umgangen werden soll. Nach Auffassung des Gerichts verstösst die Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung auch nicht gegen die Niederlassungsfreihet in der EU.