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Insolvenzfähigkeit der Ltd. Drucken E-Mail

Das Amtsgericht Duisburg befasste sich in Aufsehen erregender Art mit der Frage: Was passiert mit einer deutschen zweigniederlassung nach Auflösung der Hauptniederlassung?

Die Westfalen kamen im Oktober 2003 zu dem Schluss, dass mit Auflösung der Hauptniederlassung auch die zweigniederlassung Ihre Insolvenzfähigkeit verliert.

  Den Volltext des Urteils finden Sie hier