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Kontra Sitztheorie Drucken E-Mail

Das Finanzgericht Naumburg erteilte der bis dahin eisern regierenden Sitztheorie schon 2002 einen gehörigen Dämpfer. Seit dem ist der Sitz, also die Hauptniederlassung, nicht mehr von zwingender rechtlicher Bedeutung für Produktion und Verwaltung der Zweigstelle.

Das heißt: Eine englische Ltd. darf auch außerhalb ihres Firmensitzes frei über den Standort ihrer Niederlassungen entscheiden. Deutsche Behörden dürfen seitdem die Gründung und Eintragung von Zweigniederlassungen englischer Limiteds nicht mehr untersagen.

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