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Löschung der Zweigniederlassung Drucken E-Mail

Bei der Löschung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft aus dem Handelsregister ist eine vorhergehende Liquidation nicht erforderlich.

Da es sich bei der Zweigniederlassung nicht um eine eigene Rechtspersönlichkeit handelt, kommt es nicht in Betracht ein Liquidationsverfahren zu eröffnen. Die Gesellschaft ist daher ohne das Durchlaufen des förmlichen Auflösungsverfahrens zu beenden. Diese Beendigung stellt einen rein tatsächlichen Vorgang dar, dem die deklaratorische Eintragung zu folgen hat, da die Zweigniederlassung mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes erlischt.

Urteil der LG Krefeld 11 T 4/06 vom 26.04.2006