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Niederlassungsfreiheit der Ltd. Drucken E-Mail

Das Finanzgericht Zweibrücken markierte mit einem Urteil aus dem Frühjahr 2003 einen Meilenstein in der Entwicklung der Ltd. in Deutschland.

Die Finanzrichter anerkannten zwar die Bedenken der zuständigen Behörden, nach denen die Hauptniederlassung des Klägers als Ltd. in England nur auf dem Papier existent ist, räumten aber der Niederlassungsfreiheit die größere Bedeutung ein. Seitdem ist es nicht mehr maßgeblich für den Gründungsanspruch einer Zweigniederlassung, ob und in welchem Umfang die Hauptniederlassung operativ oder administrativ tätig ist. Das Gericht unterstrich damit die nationale Bedeutung des Inpire-Art-Urteils des EuGH.

  Den Volltext des Urteils finden Sie hier