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Was Sie schon immer über die Ltd. wissen wollten - hier finden Sie die Antworten

Rechtsfähigkeit der Ltd. Drucken E-Mail

Das oberste Landesgericht im Freistaat Bayern zeigt sich sehr europäisch. Es sichert der Ltd. in Deutschland die Rechts- und Grundbuchfähigkeit zu.

Wird eine Firma in einem EU-Mitgliedsstaat gegründet, dann ist die Rechts- und Grundbuchfähigkeit anzuerkennen - selbst dann, wenn die Firmenaktivitäten nicht im Gründungsstaat sondern in Deutschland stattfinden.

  Den Volltext des Urteils finden Sie hier