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Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
Öffnungszeiten
wir sind für Sie erreichbar:
Montags - Freitags
von 08:00 - 18:00 Uhr
Special II
Paket "Start Again"
inklusive Bankkonto
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(zzgl. 19% Mwst.)
Anonymer Neustart mit der Ltd
Sie möchten in Ihrer Limited nicht als shareholder (Gesellschafter) persönlich erscheinen. Es gibt sicherlich jede Menge wirtschaftliche Gründe, warum das für Sie in Frage käme.
Vielleicht möchten Sie ja einfach nicht, dass die Konkurrenz mitbekommt, dass Sie eine weitere Firma besitzen, die genau dasselbe macht wie Ihre bereits bestehende Firma. Oder vielleicht gibt es andere Personen, die nicht davon erfahren sollten, dass Sie eine Limited besitzen.
Somit halten wir für unsere Kunden projektbezogene weitere Ltd´s bereit, die für Sie in die Position des secretary oder shareholder gehen.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Stellung des director Probleme mit sich bringt. Die Nennung einer juristischen Person als einziger director ist seit dem Companies Act 2006 zudem nicht mehr möglich. Aus diesem Grund nehmen wir Abstand von diesem Service.
Gerne stellen wir im Rahmen unseres Treuhandservice den shareholder Ihrer Limited.
Nach Außen scheint die Limited Ihnen nicht zu gehören, dennoch bleiben Sie der eigentliche Besitzer der Limited.
Gewerbeverbot:
Eine Insolvenz kann im schlimmsten Falle auch ein Gewerbeverbot nach sich ziehen, welches Ihnen verbietet, Geschäftsführer einer GmbH zu sein.
Laut neuster Rechtsprechung können Sie auch als director einer Limited mit der deutschen Zweigniederlassung nicht wieder aktiv werden. Die Eintragung der Zweigniederlassung kann Ihnen versagt werden.
BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - II ZB 7/06 - OLG Jena:
a) Das Registergericht darf wegen eines im Inland gegen den - dem Geschäftsführer einer GmbH gleichstehenden - director einer englischen private limited company durch vollziehbare Entscheidung der Verwaltungsbehörde verhängten Gewerbeverbots (§ 6 Abs. 2 Satz 4 GmbHG) die beantragte Eintragung einer Zweigniederlassung der Limited in das Handelsregister verweigern.
b) Eine derartige Ablehnung der Eintragung der Zweigniederlassung der Limited im Inland verstößt weder gegen die 11. (Zweigniederlassungs-) Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1989 (89/666/EWG) noch - nach Maßgabe des sog. Vier-Kriterien-Tests - gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43, 48 EG.
Falls Ihnen ein Gewerbeverbot auferlegt wurde, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall das Gespräch mit einem Rechtsanwalt, um vor der Limitedgründung auf der sicheren Seite zu sein.
Wichtig:
Die Anonymität der an der Gesellschaft beteiligten Personen darf natürlich nicht zu kriminellen Zwecken missbraucht werden. Sie ist auch kein Mittel, um die unternehmerische Verantwortlichkeit von sich abzuwälzen. Anonymität kann aber dann die richtige Strategie sein, wenn Diskretion erwünscht ist. Treuhandverhältnisse werden von uns nur aus rein wirtschaflichen Gründen akzeptiert.





