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Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
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Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
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Das deutsche Gesellschaftsrecht
In einer Personengesellschaft haften Sie in vollem Umfang für alles, was
die Gesellschaft verschuldet, denn die Gesellschaft gehört zu Ihrem
persönlichen Besitzstand, so wie Ihr Auto oder Ihr Haustier. Auch
deutsches Gesellschaftsrecht kennt andere Wege - hier ein Überblick!
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG ist die klassische Form für den Zusammenschluss von Kaufleuten.
Die Gesellschafter der OHG haften uneingeschränkt und gemeinschaftlich
mit ihrem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten der OHG und
profitieren von Schnittpunkten und gemeinsamen Zielsetzungen. Alle Gesellschafter sind nach außen vertretungs-
und entscheidungsberechtigt.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG ist ebenfalls eine Personenhandelsgesellschaft. Sie besteht aus
einem oder mehreren Kommanditisten (Teilhafter) sowie einem Komplementär
(Vollhafter). Kommanditisten haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage. Der
Komplementär haftet allerdings immer voll und übernimmt die Geschäftsführung. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Somit kommt die KG in Frage, wenn einige Gesellschafter von persönlicher
Haftung und Geschäftsführung ausgeschlossen werden sollen. Die
persönlich haftenden Gesellschafter haften in voller Höhe, haben dafür
aber auch alle Fäden der KG in der Hand und vertreten die Firma
nach außen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine juristische Person und haftet selbst, nämlich in vollem Umfang mit dem GmbH-Vermögen
inklusive der GmbH-Einlage. Die einzelnen Gesellschafter sind
von der Haftung befreit. Zur Gründung einer GmbH sind umfangreiche
Formalitäten zu erledigen, außerdem beträgt das Mindeststammapital 25.000 Euro.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Hierbei handelt es sich um die neueste Gesellschaftsform in Deutschland. Auch bezeichnet als Mini-GmbH ist sie ein Ableger der GmbH. Die UG (haftungsbeschränkt) gilt ebenfalls als juristische Person und haftet in vollem Umfang mit dem Gesellschaftsvermögen inklusive der Einlage. Die einzelnen Gesellschafter sind
von der Haftung befreit. Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) kann leichter gestaltet werden als die der GmbH. Zudem ist ein Mindeststammkapital von nur 1,00 EUR vorgesehen.
Kleine Aktiengesellschaft
Die kleine Aktiengesellschaft ist eine juristische Person. Die AG
besitzt ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, wobei die Aktien die
anteiligen Beträge der Gesellschafter (Aktionäre) zum Grundkapital
darstellen. Für Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern
gegenüber ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Der Rückgriff der Gläubiger
ist nicht nur auf das Grundkapital, sondern auf das gesamte Vermögen
der AG möglich, nicht jedoch auf das Privatvermögen der Aktionäre.
GmbH & Co. KG (oder UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG)
Diese Form verbindet die Personengesellschaft mit der Kapitalgesellschaft. Kommanditist wird die GmbH, die nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Somit ist die private Haftung bei dieser Misch-Gesellschaftsform ausgehebelt. Als verantwortliche
Komplementärin übernimmt die GmbH die Geschäftsführung. Da es sich
bei der GmbH & Co. KG um zwei separate Firmen handelt,
muss für beide Gesellschaften jeweils ein eigenständiger
Jahresabschluss erstellt werden.
Stille Gesellschaft
Stille Gesellschaften sind Personengesellschaften, bei denen sich ein Investor am Handelsgewerbe mit einer Einlage gegen einen Anteil am Gewinn beteiligt. Stille Gesellschaften sind nach außen nicht erkennbar und grundsätzlich bei allen Rechtsformen möglich. Es wird keine Gewerbeanmeldung vorgenommen. Dem stillen Gesellschafter stehen eingeschränkte Kontrollrechte zu, grundsätzlich kann er lediglich die schriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses verlangen und zur Überprüfung von deren Richtigkeit Bücher und Papiere einsehen. Die stille Gesellschaft ist am Gewinn und am Verlust beteiligt, wobei jedoch die Verlustbeteiligung ausgeschlossen werden kann.