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Das deutsche Gesellschaftsrecht
In einer Personengesellschaft haften Sie in vollem Umfang für alles, was die Gesellschaft verschuldet, denn die Gesellschaft gehört zu Ihrem persönlichen Besitzstand, so wie Ihr Auto oder Ihr Haustier. Auch deutsches Gesellschaftsrecht kennt andere Wege - hier ein Überblick!
Offene Handelsgesellschaft (OHG)Die OHG ist die klassische Form für den Zusammenschluss von Kaufleuten. Die Gesellschafter der OHG haften uneingeschränkt und gemeinschaftlich mit ihrem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten der OHG und profitieren von Schnittpunkten und gemeinsamen Zielsetzungen. Großer Unterschied zur GbR: Alle Gesellschafter sind nach außen vertretungs- und entscheidungsberechtigt.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG ist eine weitere Personenhandelsgesellschaft. Sie besteht aus
ein oder mehreren Kommanditisten (Teilhafter) sowie einem Komplementär
(Vollhafter). Kommanditisten haften nicht wie die Gesellschafter der OHG
persönlich, sondern, wie bei der GmbH, nur mit ihrer Einlage. Der
Komplementär haftet allerdings immer voll. Somit kommt die KG für alle
diejenigen in Frage, die sich zusammen mit Anderen kaufmännisch
betätigen wollen und wenn einige Gesellschafter von persönlicher
Haftung und Geschäftsführung ausgeschlossen werden sollen. Die
persönlich haftenden Gesellschafter haften in voller Höhe, haben dafür
aber auch alle Fäden der KG in der Hand und vertreten die Firma
verantwortlich nach außen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH kann von Personen gegründet werden, wobei die GmbH als
juristische Person gilt und in vollem Umfang des GmbH-Vermögens
inklusive der GmbH-Einlage haftet. Die einzelnen Gesellschafter sind
von der Haftung befreit. Zur Gründung einer GmbH sind umfangreiche
Formalitäten zu erledigen, außerdem muss Stammkapital in Höhe von
mindestens 25.000 Euro bei der Gründung eingezahlt werden.
Kleine Aktiengesellschaft
Die kleine Aktiengesellschaft ist eine juristische Person. Die AG
besitzt ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, wobei die Aktien die
anteiligen Beträge der Gesellschafter (Aktionäre) zum Grundkapital
darstellen. Für Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern
gegenüber ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Der Rückgriff der Gläubiger
ist nicht nur auf das Grundkapital, sondern auf das gesamte Vermögen
der AG möglich, nicht jedoch auf das Privatvermögen der Aktionäre.
GmbH & Co. KG.
Diese Form bietet sich an, wenn die finanziellen Einlagen der
Kommanditisten so hoch sind, dass die persönlich haftenden
Gesellschafter diese Bürde nicht mehr übernehmen, sondern die
Verantwortlichkeit einer GmbH zuführen. Als verantwortliche
Komplementärin übernimmt die GmbH dann die Geschäftsführung. Da es sich
bei der GmbH & Co. KG um eine sogenannte Mischrechtsform handelt,
muss für beide Gesellschaften jeweils ein eigenständiger
Jahresabschluss erstellt werden. Dabei hat die Komplementär-GmbH nach
den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften und die
Kommanditgesellschaft nach denen für Personengesellschaften zu
bilanzieren. Auch zu beachten: ein Insolvenzantragsgrund liegt schon bei Überschuldung vor.
Stille Gesellschaft
Stille Gesellschaften sind Personengesellschaften, bei denen sich
jemand am Handelsgewerbe eines Anderen mit einer vermögenden Einlage
gegen einen Anteil am Gewinn beteiligt. Stille Gesellschaften sind nach
außen nicht erkennbar und grundsätzlich bei allen Rechtsformen möglich.
Es wird keine Gewerbeanmeldung vorgenommen. Dem stillen Gesellschafter
stehen eingeschränkte Kontrollrechte zu, grundsätzlich kann er
lediglich die schriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses verlangen
und zur Überprüfung von deren Richtigkeit Bücher und Papiere einsehen.
Die stille Gesellschaft ist am Gewinn und am Verlust beteiligt, wobei
jedoch die Verlustbeteiligung ausgeschlossen werden kann.





