Interessant!
Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
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Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
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Special II
Paket "Start Again"
inklusive Bankkonto
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für 850 EUR
(zzgl. 19% Mwst.)
Das englische Gesellschaftsrecht
Das älteste Gesellschaftsrecht der Welt ist auch die Basis vom amerikanischen und vom chinesischem Recht. Das Heimatland der Limited besticht dabei durch den Wunsch nach Entbürokratisierung, was in modernen Zeiten mehr denn je spürbar wird. So können Limited-Gründer heute zahlreiche Angelegenheiten ohne Behördenbesuch und lange Wartezeit online erledigen - dank eines Gesellschaftsrechts, das dieses moderne Vorgehen zulässt.
Für Ltd's ist entsprechend des geltenden Gesellschaftsrechts der "Companies Act" zuständig. Für Änderungen in der Firma wird kein Notar benötigt (Aktienübertragung, director-Neuberufung usw.).
Das britische Recht gilt für eine Limited in Deutschland aber nur, wenn es sich um Streitigkeiten im Innenverhältnis dreht, wie
- Gesellschafter-Ausschluss
- Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer, z.B. Dividendenauszahlung
Im Geschäftsverkehr nach außen gilt für die in Deutschland tätige Limited deutsches Recht, beispielsweise
- Wettbewerbsrecht
- Vertragsrecht gegenüber Dritten (Geschäftspartner)
- Arbeitsrecht (Angestellte)
- Öffentliches Recht (z.B. Gewerberecht)
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft wird machbar und bürokratische Hürden sind gering. Aufwendige und höchst bürokratische Pflichten und Kosten können eingespart werden. Beispiele für mögliche Einsparungen/ Erleichterungen können sein:
- Stammkapitalnachweis
- Kosten der Gründung
- Weniger Notaraufwand
- Sachgründungsbericht
- Wertgutachten
All diese Dinge setzt eine "Limited" nicht voraus. Eine englische Limited kann mit der Einlage von einem Euro gegründet werden. Ein Euro, der sich insbesondere für Gründer auszahlen kann.
Hierbei ist aber zu beachten: Im Gesellschaftsvermögen sollte so viel Kapital vorhanden sein, wie das Unternehmen es erfordert.
Boomende Geschäftsideen verlangen schnell nach der Integration neuer Gesellschafter in den Betrieb.
- Kein Problem für eine Limited unter dem Dach des britischen Gesellschaftsrechts,
- aber aufwendig und kostspielig für eine deutsche Kapitalgesellschaft.