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Haftung - zu viel des Guten? Drucken E-Mail

HaftungsbeschraenktDer deutsche Bundesgerichtshof hat am 13.03.2003 bestätigt, dass die Rechtmäßigkeit der im Ausland gegründeten Gesellschaften gegeben ist. Damit wurde die jahrelang praktizierte Rechtssprechung aufgehoben, die dieses verhinderte.

Deutsche Personengesellschaften (Einzelunternehmen, GBR, OHG, KG) haften persönlich mit dem Privatvermögen für alle ruinösen Folgen. Dies kann für viele Unternehmer das Ende des Lebenswerkes sein. 

 

164.597 Privat- und Firmeninsolvenzen in 2007 sprechen eine deutliche Sprache, denn dahinter verbergen sich 164.597 Einzelschicksale, die oft nicht mehr in der Lage sind, eine neue Existenz aufzubauen. Dies entsprach einem Zuwachs von 2% gegenüber dem Jahre 2006.

 

Die Limited ist haftungsbeschränkt

Da eine Limited seit den richtungsweisenden Urteilen des EuGH sowie des BGH die Rechtsfähigkeit einer GmbH in Deutschland erhalten hat, ist auch die Tatsache, dass es sich bei der Limited um eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform handelt, anzuerkennen. 

Haftungsbeschränkt bedeutet vereinfacht:

  • Die Limited als juristische Person haftet nur mit dem Firmenvermögen.
  • Die Gesellschafter haften nur in der Höhe ihres gezeichneten (ausgegebenen) Aktienkapitals (wurde das Kapital schon eingezahlt, haften sie nicht weiter).
  • Die directors (Geschäftsführer) haften, sofern sie sich dem Gesetz entsprechend verhalten haben, nicht für die Verbindlichkeiten der Limited.

 

Kleinunternehmer haben auch Haftungsrisiken

Oft fragen uns Kleinunternehmer, welche Haftungsrisiken für sie bestehen könnten. Die Unternehmer meinen, da sie keine Kredite hätten, wäre ein hohes Haftungsrisiko für sie ausgeschlossen. Ein einfaches Beispiel sei angeführt: Sollte ein Kioskbesitzer mit einem 10-Jahres-Mietvertrag im 3. Geschäftsjahr feststellen, dass sich seine Geschäfte nicht mehr lohnen und lässt sich auf die Schnelle kein passender Nachmieter finden, entsteht ein Haftungsriskio von 84 Monatsmieten, die noch bis zum Ende seines Mietvertrages anfallen würden. 

 

Die Macht der Vertragshaftung

Problematisch am deutschen Gesellschaftsrecht ist auch die Macht der Vertragshaftung. Eine Fehlentscheidung oder einfach nur Pech kann eine Gesellschaft mit nachhaltigen Folgen in den Ruin treiben.

Ähnlich problematisch ist die Vertragshaftung bei Dauerschuldverhältnissen, die Sie über die Insolvenz hinaus verfolgen und Ihr Privatvermögen angreifen kann. Die englische Limited schützt Sie nicht vor Fehlern, aber vor den Folgen (ähnlich einer deutschen Kapitalgesellschaft, nur ohne die dazu notwendigen Kapitalauflagen, wie bei einer GmbH mit 25.000 EUR Stammkapital). Die Gründung einer Limited bietet sich auch zur Auslagerung von Betriebsrisiken an. Haben Sie Probleme in einem Risikobereich, berührt dies nicht Ihren gesunden Geschäftsbetrieb.

Die Haftung bei Verkauf und Erbe kann bei einer Personengesellschaft nicht einfach abgelegt werden wie ein alter Hut: Sie und Ihre Erben haften mit dem Privatvermögen.

Eine Limited ist allerdings keine Plattform für "krumme" Geschäfte. Es gelten immer auch die allgemeinen Haftungsregeln, die zu beachten sind - nach deutschem und nach britischem Recht.