Interessant!
Limited-Gründungen mit Bearer Shares (Inhaberaktien).
Bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Anonymisierung.
Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
Öffnungszeiten
wir sind für Sie erreichbar:
Montags - Freitags
von 08:30 - 17:00 Uhr
Special II
Paket "Start Again"
inklusive Bankkonto
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für 850 EUR
(zzgl. 19% Mwst.)
Steuerparadies England?
Der Ort der Versteuerung kann nicht selbst gewählt werden kann.
Hierzu gibt es klare gesetzliche Regelungen, wann in welchem Land welcher Betrag zu versteuern ist. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben viele Länder aber ein Abkommen untereinander abgeschlossen, dass sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen.
Grundsätzlich wird ein Gewinn an dem Ort der Betriebsstätte versteuert. Wenn demnach mit einer selbstständigen Zweignierderlassung ausschließlich in Deutschland gearbeitet wird, ist der Ort der Versteuerung in aller Regel auch in Deutschland, also am Ort der Betriebsstätte.
Es kann natürlich immer Ausnahmen oder Sonderfälle geben. Wenn Sie denken, dass für Sie eine Ausnahmeregelung zutreffen könnte, wenden Sie sich für eine weitere Beratung bitte an einen Steuerberater. Nur dieser kennt Ihre Hintergründe genau und kann eine fundierte Prüfung vornehmen.
Mittlerweile geht der deutsche Fiskus auch davon aus, dass ein Geschäftsführer (Director) mit Meldeanschrift in Deutschland die geschäftlichen Entscheidungen in Deutschland trifft. Bei einer Betriebsprüfung liegt es dann an Ihnen, das Gegenteil zu beweisen. Denn sollte das deutsche Finanzamt einen Anfangsverdacht begründen können, gilt der Grundsatz der Beweisumkehr. Somit müssten Sie beweisen, dass Sie alle maßgeblichen geschäftsführenden Entscheidungen tatsächlich in z.B. England getroffen haben.
Wir möchten damit deutlich machen, dass eine Gesellschaft mit einer Betriebsstätte in Deutschland grundsätzlich auch in Deutsclhand die Steuern abführen muss. Die Limited hat jedes Jahr nach deutschen GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) eine Bilanz aufzustellen. Eine einfache Einnahmen- Überschussrechnung, wie Sie es vielleicht aus Ihrer Einzelfirma kannten, ist nicht möglich. Mit einer Kapitalgesellschaft (Ltd, GmbH, etc.) müssen Sie vom ersten Tag an die doppelte Buchführung anwenden.
Sollten Sie noch nicht mit der doppelten Buchführung in Kontakt
gekommen sein, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu kontaktieren. Jeder Steuerberater sollte in der Lage sein eine Bilanz/
Buchführung für eine Limited zu führen, da sie sich nicht
von einer deutschen Kapitalgesellschaft unterscheidet.
Sollten Sie dennoch Probleme haben einen Steuerberater zu finden,
können Sie sich gerne an einen unserer Kooperationspartner wenden.
Auf Grund der oben geschilderten Situation begleiten wir Interessenten nicht, die die Limited nur gründen, um in Großbritannien zu versteuern.
Unsere Gründe hierfür sind:
- Spätestens bei der ersten Betriebsprüfung durch ein deutsches Finanzamt würde dies zu Tage treten. Ein Steuerstrafverfahren und eine wahrscheinlich hohe Steuernachzahlung wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit die Konsequenz.
- Wir, die Limited4you als ein angesehenes Dienstleistungsunternehmen, sind darauf bedacht Ihnen bei der Limitegründung behilflich zu sein und den richtigen Weg aufzuzeigen.
- Limited4you würde sich evtl. sogar der Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung strafbar machen.