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Kunden über uns
Wenn andere gut über uns reden, könnten wir stundenlang zuhören. Ganz so lange brauchen Sie nicht, um sich von der Zufriedenheit der Limited4you-Kunden zu überzeugen!
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Vorteile der Ltd.
Am 05. November 2002 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass Unternehmer, die rechtmäßig innerhalb der EU eine Gesellschaft gründen, um bei ihrer Rechtsformwahl nicht auf die GmbH beschränkt zu sein, rechtmäßig handeln.

Auf bundesdeutscher Ebene hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil am 13. März 2003 bestätigt. Damit ist allgemein anerkannt, dass im EU-Ausland gegründete Unternehmen Rechtmäßigkeit und Klagefähigkeit wahren, selbst wenn Produktions- oder Verwaltungsstandort Deutschland ist.
Wir wollen es an dieser Stelle erst einmal Ihrer Phantasie überlassen, warum Sie Ihrem Unternehmen eine Existenz außerhalb Deutschlands gönnen sollten.
Auf alle Fragen gibt es eine plausible Antwort: Gründen Sie eine "Limited" - wir sind dabei der richtige Kooperationspartner!





